Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Nordhall Immobilien, insbesondere durch die Anforderung von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen oder die Aufnahme von Verhandlungen, kommt ein Maklervertrag zustande.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von Nordhall Immobilien ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung oder den im Exposé angegebenen Konditionen.
Nordhall Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig zu sein.
Ist dem Interessenten ein Objekt bereits bekannt, ist dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Objektinformationen, schriftlich unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt das Objekt als unbekannt.
Alle durch Nordhall Immobilien übermittelten Informationen, insbesondere Exposés und Objektdaten, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die von Nordhall Immobilien weitergegebenen Informationen basieren auf Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung von Nordhall Immobilien ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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