Der Halbteilungsgrundsatz seit 2020
Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§ 656c BGB) hat der Gesetzgeber eine klare Regel geschaffen: Wird ein Makler sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig, muss die Provision zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer.
Diese Regelung gilt für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Grundstücke gelten die neuen Vorschriften nicht zwingend – hier bleibt die Provision frei verhandelbar.
Provisionshöhe in Bayern und Augsburg
In Bayern beträgt die marktübliche Maklerprovision insgesamt 7,14 % des Kaufpreises inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Aufgeteilt bedeutet das:
| Position | Anteil |
|---|---|
| Verkäuferanteil | 3,57 % inkl. MwSt. |
| Käuferanteil | 3,57 % inkl. MwSt. |
| Gesamt | 7,14 % inkl. MwSt. |
Netto entspricht das jeweils 3,0 % für Käufer und Verkäufer. Bei einem Verkaufspreis von 500.000 Euro fallen somit für jede Seite rund 17.850 Euro an Maklerkosten an.
Sie möchten Ihre Immobilie in Augsburg verkaufen?
Ich berate Sie persönlich und unverbindlich – kostenlos.
JETZT IMMOBILIE BEWERTENRechenbeispiel: Einfamilienhaus in Augsburg-Göggingen
Drei Provisionsmodelle im Überblick
Je nach Beauftragung gibt es unterschiedliche Modelle, wie die Maklerprovision verteilt wird:
Doppelprovision (Standard)
Der Makler wird für beide Seiten tätig. Die Provision wird zu gleichen Teilen aufgeteilt – in Bayern üblicherweise je 3,57 %. Dieses Modell ist in Augsburg am weitesten verbreitet.
Reine Verkäuferprovision
Der Verkäufer beauftragt und bezahlt den Makler allein. Der Käufer zahlt keine Provision. Dieses Modell kann den Kreis potenzieller Käufer vergrößern, da die Kaufnebenkosten sinken.
Reine Käuferprovision
Seit 2020 nur noch eingeschränkt möglich: Der Käufer darf nicht mehr allein die Provision tragen, wenn der Makler auch vom Verkäufer beauftragt wurde.
Was Verkäufer in Augsburg wissen sollten
Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Nebenkosten, die beim Immobilienverkauf anfallen. Als Verkäufer sollten Sie folgende Punkte im Blick haben:
- Die Provision wird erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig – nicht bei Beauftragung.
- Die Provisionshöhe ist verhandelbar. Achten Sie auf das Gesamtpaket: Leistung, Vermarktung und Ergebnis zählen mehr als ein halber Prozentpunkt. Einer der häufigsten Fehler ist, sich nur am Provisionssatz zu orientieren – mehr dazu in unserem Ratgeber zu den häufigsten Fehlern beim Immobilienverkauf.
- Klären Sie vor Beauftragung, ob eine Innenprovision (nur Verkäufer) oder eine Doppelprovision vereinbart wird.
- Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich bestätigen: professionelle Fotografie, Exposé, Vermarktungsstrategie, Besichtigungen. Welche Dokumente Sie insgesamt für den Verkauf benötigen, erfahren Sie in unserer Unterlagen-Checkliste.
- Die Spekulationssteuer (bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb) ist unabhängig von der Maklerprovision zu betrachten.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Für Privatverkäufer ist die Maklerprovision in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn die Immobilie vermietet war und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird, kann die Provision als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Einen vollständigen Überblick über alle anfallenden Kosten finden Sie in unserem Ratgeber zu den Nebenkosten beim Immobilienverkauf in Bayern.
Für Käufer, die eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben, gehört die Maklerprovision zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wie hoch ist die Maklerprovision in Augsburg?
In Augsburg beträgt die übliche Maklerprovision 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit Dezember 2020 wird diese Provision zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt – jeweils 3,57 %.
Kann man die Maklerprovision verhandeln?
Grundsätzlich ja. Die Provisionshöhe ist frei vereinbar und nicht gesetzlich festgelegt. Allerdings muss die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer dem Halbteilungsgrundsatz entsprechen – der Käufer darf nicht mehr als der Verkäufer zahlen.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. In der Praxis erfolgt die Zahlung üblicherweise innerhalb von 14 Tagen nach der Beurkundung.
Muss ich als Verkäufer immer eine Provision zahlen?
Wenn Sie einen Makler beauftragen, der auch für den Käufer tätig wird, gilt der Halbteilungsgrundsatz. Sie können auch einen reinen Verkäuferauftrag erteilen – dann tragen Sie die gesamte Provision allein, der Käufer zahlt nichts.

Enes Gülcan
Immobilienexperte & Gründer von Nordhall Immobilien
Ich begleite Eigentümer in Augsburg persönlich beim Verkauf ihrer Immobilie – diskret, strukturiert und mit dem Anspruch, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
— Enes Gülcan
Sie möchten Ihre Immobilie in Augsburg verkaufen?
Ich erkläre Ihnen transparent alle Kosten und begleite Sie persönlich durch den gesamten Verkaufsprozess – von der kostenlosen Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.
Kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24h
Direkt Termin wählen · Sofort bestätigt